03.04.2020
Corona-Krise
Die Corona-Krise stellt Sie als Milcherzeuger wie auch uns als Kontrollverband vor besondere Herausforderungen.
Sehr geehrte Mitglieder,

die Corona-Krise stellt Sie als Milcherzeuger wie auch uns als Kontrollverband vor besondere Herausforderungen. Der MKV Elbe-Weser wird bis auf weiteres die Milchleistungsprüfung durchführen. Sie ist für die Produktion von hochwertigen Lebensmitteln als wichtige Unterstützung anerkannt. Dabei werden wir in der aktuellen Situation die Anforderungen und Wünsche von Ihnen, unseren Mitgliedsbetrieben, und von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestmöglich umsetzen.

 Wenn Sie auf eine Milchkontrolle verzichten möchten, können Sie das Ihrem Leistungsprüfer (LP) mitteilen, wenn er/sie zur Anmeldung der MLP mit Ihnen Kontakt aufnimmt.
Zur übernächsten Milchkontrolle wird sich der LP dann wieder bei Ihnen melden und je nach zukünftiger Situation fragen, ob Sie die Durchführung der Milchkontrolle wünschen oder nicht.

Wenn Sie auf das Angebot der Milchkontrolle verzichten, werden die Mitgliedsbeiträge laut unserer Satzung weiterhin erhoben. Zum Ende des Kontrolljahres werden wir anhand der gesamten Abrechnung ermitteln, ob und in welcher Höhe eine Reduzierung der Mitgliedsbeiträge für Sie möglich ist

Der MKV Elbe-Weser und das Milchlabor IfM werden die Situation immer wieder neu bewerten. Veränderungen, die sich dadurch ergeben, werden wir Ihnen entsprechend mitteilen.

Von der Tierseuchenkasse haben wir folgende Information in Bezug auf das Tierseuchenmonitoring erhalten:

 
Die Untersuchung auf BHV1 zur Aufrechterhaltung des Status „seuchenfrei“ ist unverzichtbar. Es wird einen Erlass vom Ministerium geben, dessen Inhalt noch nicht abschließend geklärt ist. WICHTIG: Wenn Sie auf die Milchkontrolle verzichten möchten, aber turnusgemäß eine BHV1-Probe fällig ist, dann klären Sie bitte mit Ihrem zuständigen Veterinäramt, ob der Status „seuchenfrei“ erhalten bleibt. Eine niedersachsenweit gültige Regelung liegt hierfür nicht vor.

Unter dem Link www.svlfg.de/betriebsanweisungen finden Sie die „Betriebsanweisung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen zum Coronavirus“. Bitte setzen Sie diese Maßnahmen in Abstimmung mit Ihrem Probenehmer bei der Milchkontrolle um.

Bei Fragen zu dem Vorgehen sprechen Sie Ihren Regionalleiter oder den Geschäftsführer Hans Janssen an. Wir helfen Ihnen gerne!

 Danke für Ihre Zusammenarbeit. Bleiben Sie gesund!

Ihr Team des MKV Elbe-Weser e.V.